Die meisten Zahnarztpraxen in Deutschland sind vergleichbar. Gleiche Behandlungen, ähnliche Leistungen und Service. Praxen, in denen der Status Quo aufrechterhalten wird.
Klar ist:
Diese Praxen werden nicht als besonders innovativ wahrgenommen und weniger häufig weiterempfohlen. Gerade Selbstzahler und Privatpatienten suchen sich vorzugsweise modernere Zahnärzte aus.
Doch was macht die wirklich erfolgreichen Praxen aus, die gleichzeitig eine sehr hohe Patientenzufriedenheit erreichen udn überdurchschnittlich wirtschaftlich erfolgreich sind?
Sie bleiben am Zahn der Zeit, implementieren neue, effektive Behandlungsmethoden und verbessern dadurch kontinuierlich die Patientenzufriedenheit.
Die „Botox gegen Bruxismus“ Therapie bietet Ihrer Praxis ein innovatives Alleinstellungsmerkmal.
Botox in der Bruxismustherapie
Informationslücke
Schon mal vom Einsatz von Botox in der Bruxismustherapie gehört, aber keine konkreten Informationen gefunden?
Die „Botox gegen Bruxismus“ Behandlung bietet Patient, Arzt und Praxis eine riesige Chance. Fast jeder Zahnarzt hat mittlerweile schon davon gehört, aber die wenigsten setzen Botox schon aktiv in der Praxis ein.
Wieso?
Neben offenen rechtlichen, wirtschaftlichen und praktischen Fragen stehen aktuell kaum Informationen über die Bruxismusbehandlung mit Botox zur Verfügung.
Dabei ermöglicht diese neue Behandlungsform nicht nur eine hohe Patientenzufriedenheit, in dem sie selbst bei schweren Bruxismusfällen effektiv ist, sondern ist zudem auch für Arzt und Praxis attraktiv:
Bei geringem Behandlungsaufwand können ähnliche Stundensätze wie in der Implantologie erzielt werden und Sie positionieren Ihre Praxis zudem als Vorreiter der Zahnmedizin.
Der neue „Botox gegen Bruxismus“ Kurs schließt diese Informationslücke, damit auch Sie Botox erfolgreich in Ihrer Praxis einsetzen können.
Der Kurs bietet
Rechtliche Hintergründe
Nach dem Kurs wissen Sie, auf welcher neuen rechtlichen Basis der Einsatz von Botox in der Bruxismusbehandlung gestattet ist.
Wirtschaftliche Kalkulation
Wir kalkulieren im Kurs die Integration der Botoxtherapie für Ihre Praxis. Außerdem klären wir die Frage der Kostenübernahme.
Praxisleitfaden
Im Praxisvideo lernen Sie, Botox richtig einzusetzen. Von der AUswahl des Produkt, über die Patientenaufklärung, bis hin zur tatsächlichen Behandlung.
Patientenstimme zur „Botox gegen Bruxismus“ Therapie
Fragen & Antworten
Wie läuft der Kurs ab?
Nach der Buchung steht Ihnen der Kurs dauerhaft zur Verfügung und kann nach Belieben durchgearbeitet werden. Wir haben darauf geachtet, den Kurs möglichst kompakt zu halten, damit sie schnellstmöglich mit der Behandlung loslegen können.
Wie funktioniert die Buchung?
Mit einem Klick auf den blauen Button werden Sie auf die Buchungsseite weitergeleitet. Dort können sie ihre Daten eingeben und den Kauf mit Kreditkarte oder Paypal abschließen. Anschließend werden Ihnen direkt die Zugangsdaten zum Kurs per E-Mail zugeschickt.
Was, wenn ich eine Frage habe, die im Kurs nicht beantwortet wird?
Wie ist die rechtliche Lage für die Anwendung von Botox durch einen Zahnarzt?
Die Anwendung von Botulinumtoxin (Botox) durch Zahnärzte unterliegt in Deutschland klaren rechtlichen Vorgaben. Zahnärzte dürfen Botox ausschließlich in Bereichen einsetzen, die ihrem Fachgebiet zugeordnet sind.
Die ästhetische Anwendung von Botox, wie etwa zur Faltenreduktion, überschreitet den zahnmedizinischen Behandlungsrahmen und bleibt daher Ärzten aus anderen Fachrichtungen vorbehalten. Zahnärzte sind verpflichtet, ihre Qualifikation durch geeignete Fortbildungen nachzuweisen und die Abgrenzung zu nicht-zahnärztlichen Indikationen strikt einzuhalten, um berufsrechtliche Konsequenzen zu vermeiden.
Ist die Anwendung von Botox durch einen Zahnarzt erlaubt?
Die therapeutische Anwendung von Botulinumtoxin durch Zahnärzte ist unter der Voraussetzung erlaubt, dass diese direkt im Zusammenhang mit funktionellen oder schmerzbedingten Erkrankungen des stomatognathen Systems steht. Besonders bewährt hat sich der Einsatz von Botox zur Reduktion hyperaktiver Muskelaktivitäten. Anwendungen außerhalb des zahnmedizinischen Kompetenzbereichs, insbesondere rein ästhetische Indikationen, stellen eine Überschreitung des erlaubten Tätigkeitsbereichs dar. Um die gesetzlich definierten Grenzen einzuhalten, sollten Zahnärzte über fundierte Kenntnisse der anatomischen Strukturen, der Indikationen sowie der rechtlichen Rahmenbedingungen verfügen.
Was beinhaltet die Botox Fortbildung für Zahnärzte?
Für Zahnärzte, die Botulinumtoxin in ihre Praxis integrieren möchten, sind spezialisierte Fortbildungen unerlässlich. Diese Schulungen vermitteln fundiertes Wissen zu den therapeutischen Einsatzmöglichkeiten von Botox, insbesondere bei myogenen Beschwerden wie CMD oder Bruxismus. Inhalte umfassen die detaillierte Anatomie des stomatognathen Systems, Injektionstechniken unter Berücksichtigung sensitiver Bereiche sowie die Differentialdiagnostik funktioneller Kieferstörungen. Zudem werden rechtliche Grundlagen behandelt, um sicherzustellen, dass die Anwendung innerhalb des beruflichen Handlungsrahmens erfolgt. Eine praxisorientierte Weiterbildung ermöglicht Zahnärzten, evidenzbasierte Therapieoptionen anzubieten und die Patientensicherheit zu gewährleisten.
Wie wendet man Botox bei Bruxismus CMD an?
Der Einsatz von Botulinumtoxin zur Behandlung von Bruxismus und craniomandibulärer Dysfunktion (CMD) hat sich als eine minimalinvasive und wirksame Therapieoption etabliert. Bei Bruxismus führt die gezielte Injektion in den M. masseter oder andere überaktive Kaumuskeln zu einer Reduktion der Muskelhyperaktivität, wodurch eine mechanische Überbelastung des stomatognathen Systems vermieden wird. Bei CMD-Patienten wird Botulinumtoxin eingesetzt, um muskulär bedingte Schmerzen zu lindern und die Funktion des Kiefergelenks zu verbessern. Die Behandlung erfordert präzise Kenntnisse der anatomischen Landmarken und der Injektionstechniken, um Nebenwirkungen wie eine unerwünschte Muskelschwächung zu vermeiden. Zahnärzte sollten eine individuelle Diagnostik und eine interdisziplinäre Abklärung sicherstellen, bevor sie Botulinumtoxin einsetzen.
Anstatt 599€Einführungspreis 399€
Rechtliche Klarheit zur Behandlung
Wirtschaftliche Kalkulation
Patientenaufklärungsbogen
Vordrucke Privatvereinbarungen
Anwendungsbeispiel in Videoform
Leitfaden zur Praxisintegration
Diese Onlinefortbildung ergibt einen Fortbildungspunkt